QReha ambulant

 

Zertifizierung in der ambulanten Rehabilitation

Ambulante Rehabilitationseinrichtungen und stationäre Vorsorge-Einrichtungen müssen ein etabliertes Qualitätsmanagement nachweisen, um weiterhin Leistungen für die gesetzlichen Krankenkassen erbringen zu dürfen. Der Nachweis kann über eine akkredierte Qualitätsmanagementzertifizierung erbracht werden, wie z. B. QReha ambulant. Näheres zur Nachweispflicht siehe hier.

QReha ambulant ist als einziges Qualitätsmanagement-Verfahren vom Gemeinsamen Ausschuss nach § 137d SGB V (u.a. GKV-Spitzenverband) akkreditiert. Dieser Ausschuss ist - analog der BAR im stationären Bereich - das zuständige Gremium für die Zulassung eines Zertifizierungsverfahrens in der ambulanten Reha.

Seit 2013 können sich ambulante Rehabilitationseinrichtungen nach QReha ambulant zertifizieren lassen. Dieses Verfahren ist explizit auf die Qualitätsanforderungen an ambulante Rehabilitationseinrichtungen ausgerichtet. Es verbindet die vom Bundesausschuss formulierten Qualitätskriterien mit den Anforderungen aus der Checkliste für Selbstbewertungen in ambulanten Einrichtungen. Gleichzeitig lehnt sich das Verfahren stark an die DIN ISO 9001:2015 an, so dass Einrichtungen, die ihr QM-System bisher nach der DIN ISO ausgerichtet hatten, problemlos QReha ambulant integrieren können.

Dadurch dass in QReha ambulant eine Mitarbeiterbefragung integriert ist, erhalten ambulante Rehabilitationseinrichtungen zusätzlich eine Auswertung zu ihrer Mitarbeiterzufriedenheit mit einem repräsentativen Vergleichspool.