FAQ
Erfüllen wir die BAR-Vorgaben, egal ob wir uns für das QReha- oder QReha-plus-Verfahren entscheiden?
Ja, beide Verfahrensarten sind von der BAR anerkannt und können auch auf der BAR-Liste anerkannter Zertifizierungsverfahren eingesehen werden. Die Verfahren QReha und QReha plus bilden die Anforderungen der BAR vollumfänglich ab.
Wir sind der Meinung, dass wir alle Anforderungen des QReha-Manuals erfüllen. Was müssen wir nun noch tun, um eine Zertifizierung zu erhalten?
Setzen Sie sich mit der Zertifizierungsstelle in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin für das Audit. Füllen Sie außerdem bitte den QReha-Erhebungsbogen aus, in dem sie zu allen BAR-Qualitätskritierien kurz angeben, wie sie diese erfüllen und auf die entsprechenden Dokumente verweisen. Den Erhebungsbogen können Sie hier herunterladen
Ist es sinnvoll, als Einstieg das QReha-plus-Verfahren zu wählen?
Wenn Ihre Einrichtung derzeit noch über kein internes Qualitätsmanagementsystem verfügt, bzw. mit dem Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems begonnen hat, bietet sich eine Zertifizierung nach QReha an. Im Rahmen einer Rezertifizierung kann dann die Entscheidung getroffen werden, auf QReha plus umzusteigen. Insbesondere für kleinere Einrichtungen ist es sinnvoll, mit dem QReha-Verfahren zu beginnen, da dieses weniger den Geldbeutel belastet.
Muss eine Einrichtung die den Verfahrenswechsel von QReha auf QReha plus anstrebt, auch ein neues Manual bestellen?
Nein, das ist nicht der Fall. Das QReha-Manual beinhaltet gleichermaßen die Anforderungen für QReha und QReha plus. Bei Versionsänderungen des Manuals hingegen ist es notwendig, die neue Version zu beschaffen. Prinzipiell können Sie aber auch gleich mit QReha plus einsteigen.
Im Anforderungspunkt 8d wird verlangt: "Die Organisation führt regelmäßig interne Audits durch, die protokolliert werden. Jeder Bereich wird mindestens jährlich auditiert." Was ist gemeint mit "jeder Bereich"?
"Jeder Bereich" ist räumlich oder organisatorisch zu verstehen. Es muss jeder organisatorische Bereich (Stationen, Funktionsdienst, Patientenaufnahme, Verwaltung, Therapieeinheiten, Ärzte, Sozialdienst etc.) einmal im Jahr auditiert werden. Inhaltlich muss nicht jeder Bereich des Qualitätsmanagements jährlich im Audit thematisiert werden. Das heißt, die Audits können zum Beispiel in einem Jahr einen Schwerpunkt auf das Thema ICF und im nächsten Jahr auf das Thema Einarbeitung legen.

